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An dieser Stelle wollen wir zum Thema Umgang mit Fundtieren und Wildtieren in Nierdersachsen aufklären. Dazu beziehen wir uns auf die Informationsbroschüre des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Niedersachsen. Desweiteren lesen Sie einen Auszug aus der Informationsbroschüre "Katzenjammer ... muss nicht sein".
Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, als Fundtiere einzustufen und zu behandeln.
„Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“
(Art. 20a Grundgesetz)
Fundtiere unterliegen dem Fundrecht (BGB§965-984). Für den Finder oder die Finderin besteht die Pflicht, das aufgefundene Tier der zuständigen Fundbehörde (Gemeinde) anzuzeigen. Die zuständige Behörde ist zur Aufnahme und Betreuung des Fundtieres verpflichtet. Sie kann diese Aufgabe Dritten z.B. Tierschutzvereinen übertragen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Anzeige des Fundes durch den Finder bei der Behörde (Tierart, Fundort, Uhrzeit).
Eine etwas andere Vorgehensweise findet bei Wildtieren, also herrenlosen Tieren, Anwendung. Hierunter fallen nicht Wildtiere, die in Gehegen gehalten werden. Generell dürfen Wildtiere nicht aus der Natur entnommen werden, es sei denn sie sind verletzt oder krank. Eine Kostenübernahmepflicht seitens der Gemeinde besteht nicht!
Zuständig sind Jagd- bzw. Naturschutzbehörde, als Ansprechpartner auch der Jagdausübungsberechtigter nur für Wildtiere, die unter das Jagdrecht fallen und ggf. die Polizei.
Anerkannte Auffang- und Pflegestationen für verletzte Wildtiere können ebenfalls genutzt werden.
Wird ein verletztes Wildtier jedoch von der Polizei oder der Ordnungsbehörde zum Tierarzt gebracht, so kommen diese Institutionen als Auftraggeber auch für die Kosten auf. In allen anderen Fällen sind, aufgrund nicht eindeutiger bzw. fehlender gesetzlicher Bestimmungen, Vereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen ratsam. Im Falle einer notwendig werdenden Euthanasie werden die Kosten für die Beseitigung des Tierkörpers von Fund- und Wildtieren von der Gemeinde übernommen (Tierseuchenrecht).
Quellen:
Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Dr. H. Bottermann, Referat 24. Deutscher Tierärztetag Baden-Baden
Dr. Gerd Möbius, Inst. für Tierhygiene und Öffentl. Veterinärwesen der Veterinärmedizinischen Fakultät Leipzig
„Katzenjammer“… muss nicht sein
Eine Informationsbroschüre der Tierärztekammer Niedersachsen
Verantwortungslose Menschen kümmern sich nicht um ihre Katzen oder setzen sie aus, was gesetzeswidrig ist.
Die Folge: verwilderte Katzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen und unter erbärmlichen, tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen müssen.
Eine einzige Kätzin hat nach zwei Jahren über 30 Nachkommen! Katzenwelpen kommen oft schon krank zur Welt, ohne Chance zu überleben.
Hunger, Infektionskrankheiten und massiver Parasitenbefall gehören zum traurigen Alltag freilebender Katzen, die bei vielen Menschen Mitleid und den Wunsch erwecken zu helfen.
Auf der anderen Seite gibt es Bürger, die sich belästigt fühlen und solche, die auf grausame Art die Tiere verletzen oder töten.
Bitte nicht füttern! Denken Sie daran, dass auch viele gut versorgte Hauskatzen Freigang haben und unterschiedlich große Reviere für ihre Streifzüge nutzen. Würden Sie solch eine Katze anfüttern, käme sie regelmäßig und die Futterquelle würde außerdem noch weitere Tiere, auch ungebetene, anlocken und schon hätten Sie ein Problem!
Sie haben die Katze schon häufiger gesehen und sie lässt sich anfassen. Vielleicht ist sie entlaufen und es handelt sich um ein Fundtier, das sie beim Fundbüro oder Ihrem örtlichen Tierschutzverein melden können.
Hat die Katze eine Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und ist in einem Haustierregister registriert, wird der Besitzer schnell gefunden. Bis dahin steht sie unter Obhut der Behörde.
Füttern allein ist keine Hilfe, ist zwar oft gut gemeint, aber kurzsichtig und Wegbereiter für noch größeres Katzenleid:
Es werden immer mehr Tiere angelockt, die sich „dank“ der Fütterung noch besser fortpflanzen können. Territorialaggressionen, die zu Verletzungen und Übertragungen von Krankheiten führen, sind die Folge. Der Stress untereinander wächst ständig, schwächt das Immunsystem und macht krank.
Sinnvolle Hilfe hat zum Ziel, die Population von Katzen, die keinem Besitzer zugeordnet werden können, möglichst überschaubar zu halten.
Menschen, die regelmäßig fremde Katzen füttern, werden zu Tierhaltern mit allen Verpflichtungen, die das Tierschutzgesetz vorschreibt. Sie sind zuständig für artgemäße Pflege, Ernährung, verhaltensgerechte Unterbringung und Kontrolle der Fortpflanzung!
Quelle:
Informationsbroschüre der Tierärztekammer Niedersachsen
Diese Tiere suchen aktuell ein neues Zuhause.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich vorstellen können einem der Tiere ein schönes Zuhause zu schenken.
Häufig haben wir auch Kenntnis von Tieren, die ein neues Zuhause suchen, aber nicht direkt über unseren Verein oder einen befreundeten Verein vermittelt werden.
Bitte fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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