Rufnummer:
0159 - 015 036 90
Definition Fundtiere und richtiges Verhalten des Finders:
Umgang mit Fundtieren
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.
Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten. Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.
Literatur/Informationen:
Der Tierschutzverein Hann. Münden hat einen Fundtiervertrag mit der Stadt Hann. Münden und übernimmt
die Aufgabe der Aufnahme und Verwealrtung der Fundtiere im Bereich Hann. Münden (PLZ 34346).
Thema Wildtiere:
Eine etwas andere Vorgehensweise findet bei Wildtieren, also herrenlosen Tieren, Anwendung. Hierunter fallen nicht Wildtiere, die in Gehegen gehalten werden. Generell dürfen Wildtiere nicht aus der Natur entnommen werden, es sei denn sie sind verletzt oder krank. Eine Kostenübernahmepflicht seitens der Gemeinde besteht nicht!
Zuständig sind Jagd- bzw. Naturschutzbehörde, als Ansprechpartner auch der Jagdausübungsberechtigter nur für Wildtiere, die unter das Jagdrecht fallen und ggf. die Polizei.
Anerkannte Auffang- und Pflegestationen für verletzte Wildtiere können ebenfalls genutzt werden.
Wird ein verletztes Wildtier jedoch von der Polizei oder der Ordnungsbehörde zum Tierarzt gebracht, so kommen diese Institutionen als Auftraggeber auch für die Kosten auf. In allen anderen Fällen sind, aufgrund nicht eindeutiger bzw. fehlender gesetzlicher Bestimmungen, Vereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen ratsam. Im Falle einer notwendig werdenden Euthanasie werden die Kosten für die Beseitigung des Tierkörpers von Fund- und Wildtieren von der Gemeinde übernommen (Tierseuchenrecht).
Quellen:
Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Dr. H. Bottermann, Referat 24. Deutscher Tierärztetag Baden-Baden
Dr. Gerd Möbius, Inst. für Tierhygiene und Öffentl. Veterinärwesen der Veterinärmedizinischen Fakultät Leipzig
„Katzenjammer“… muss nicht sein
Eine Informationsbroschüre der Tierärztekammer Niedersachsen
Verantwortungslose Menschen kümmern sich nicht um ihre Katzen oder setzen sie aus, was gesetzeswidrig ist.
Die Folge: verwilderte Katzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen und unter erbärmlichen, tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen müssen.
Eine einzige Kätzin hat nach zwei Jahren über 30 Nachkommen! Katzenwelpen kommen oft schon krank zur Welt, ohne Chance zu überleben.
Hunger, Infektionskrankheiten und massiver Parasitenbefall gehören zum traurigen Alltag freilebender Katzen, die bei vielen Menschen Mitleid und den Wunsch erwecken zu helfen.
Auf der anderen Seite gibt es Bürger, die sich belästigt fühlen und solche, die auf grausame Art die Tiere verletzen oder töten.
Bitte nicht füttern! Denken Sie daran, dass auch viele gut versorgte Hauskatzen Freigang haben und unterschiedlich große Reviere für ihre Streifzüge nutzen. Würden Sie solch eine Katze anfüttern, käme sie regelmäßig und die Futterquelle würde außerdem noch weitere Tiere, auch ungebetene, anlocken und schon hätten Sie ein Problem!
Sie haben die Katze schon häufiger gesehen und sie lässt sich anfassen. Vielleicht ist sie entlaufen und es handelt sich um ein Fundtier, das sie beim Fundbüro oder Ihrem örtlichen Tierschutzverein melden können.
Hat die Katze eine Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und ist in einem Haustierregister registriert, wird der Besitzer schnell gefunden.
Füttern allein ist keine Hilfe, ist zwar oft gut gemeint, aber kurzsichtig und Wegbereiter für noch größeres Katzenleid:
Es werden immer mehr Tiere angelockt, die sich „dank“ der Fütterung noch besser fortpflanzen können. Territorialaggressionen, die zu Verletzungen und Übertragungen von Krankheiten führen, sind die Folge. Der Stress untereinander wächst ständig, schwächt das Immunsystem und macht krank.
Sinnvolle Hilfe hat zum Ziel, die Population von Katzen, die keinem Besitzer zugeordnet werden können, möglichst überschaubar zu halten.
Quelle:
Informationsbroschüre der Tierärztekammer Niedersachsen
Diese Tiere suchen aktuell ein neues Zuhause.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich vorstellen können einem der Tiere ein schönes Zuhause zu schenken.
Häufig haben wir auch Kenntnis von Tieren, die ein neues Zuhause suchen, aber nicht direkt über unseren Verein oder einen befreundeten Verein vermittelt werden.
Bitte fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.
© Copyright. All Rights Reserved.